Verordnungen/Hinweise

Schützen Sie gemeinsam mit uns die Umwelt
Auch wir lieben Elekronikartikel. Doch uns ist auch bewusst, dass bei der Herstellung viele Stoffe verarbeitet werden, die nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Auch Verpackungsmaterialien sollten umweltgerecht entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Batterie- und Verpackungshinweise.

Hinweise zur Batterieentsorgung 
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. 

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Smaydo, Mehmet Aydogan, Schwanenstr. 37, 64297 Darmstadt) zurückgeben.

Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben. 
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können. 

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. 


Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen: 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber 

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative “Batterie-Zurück (https://www.batterie-zurueck.de/de/bewirtschaftungvonaltbatterien/)”. 
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.


Verpackungsverordnung

Ab dem 1.1.2009 haben wir uns verpflichtet uns um die Entsorgung von Verpackungen zu bemühen. Wir haben uns dem Entsorgungssystem Landbell angeschlossen. In § 6 der Verpackungsverordnung sind wir folgendermaßen verpflichtet: 

§ 6 Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen 

Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Abs. 3 zu beteiligen. Abweichende Vereinbarungen über die Beteiligung an einem System können die in Satz 1 genannten Hersteller oder Vertreiber mit anderen Herstellern und Vertreibern treffen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können die Vertreiber, die die mit Ware befüllte Serviceverkaufsverpackungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 S. 2, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, von Herstellern oder Vertreibern oder Vorvertreibern dieser Serviceverpackung verlangen, dass sich letztere hinsichtlich der von ihnen gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Abs.3 beteiligen. Verkaufsverpackungen Abs. 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Abs. 3 beteiligen.

Hinweis: 

Ausführliche Informationen zu Landbell finden Sie hier.